Die islamischen Rechtschulen

Die theologischen Schulen in der Zeit nach Mohammed

zurück zum INDEX


Die Rechtsschulen im Islam

Mohammed war im Jahr 622 n. Chr. wegen des zunehmenden Widerstands der Araber gegen die Botschaft des Islam von Mekka nach Medina emigriert. Dort konnte er sich zunächst als Schiedsrichter verfeindeter Gruppierungen, dann auch als Heerführer gegen Araber und Juden und schließlich als Gesetzgeber seiner muslimischen Gemeinde (arab. umma) etablieren. Besonders aus der medinischen Zeit sind daher im Koran die rechtlichen Regelungen einiger praktischer Alltagsfragen überliefert, deren Schwerpunkt auf dem Ehe- und Familienrecht sowie auf dem Strafrecht liegt.

Der Koran enthält an keiner Stelle eine systematische Behandlung juristischer Belange, ja, nur rund 10% des Korantextes thematisieren überhaupt Rechtsfragen. Es geht in den rechtsrelevanten Texten vor allem um Betrug beim Handel, Vertragsbruch, Veruntreuung, Diebstahl, Mord und Totschlag, sowie im Eherecht um Ehebruch, Kindschaftssorgerecht und am Rand um das Zeugen- und Erbrecht. Außerhalb des Koran finden sich weitere rechtliche Regelungen in der Überlieferung (arab. hadith).

Als Mohammed 632 n. Chr. starb, existierte also noch kein schriftlich niedergelegtes islamisches Gesetz. Der Koran war wie die Überlieferung schriftlich höchstens teilweise fixiert. Aber schon in den ersten Jahrzehnten nach Mohammeds Tod schritt die islamische Expansion rasch fort, und in diesen neueroberten Gebieten musste eine islamische Verwaltung und auch ein Rechtssystem etabliert werden.

Die Prophetengefährten, Gelehrte und Juristen begannen nun zu erörtern, wie die überlieferten Entscheidungen Mohammeds und die rechtlichen Regelungen des Koran auf die Zeit nach Mohammed anzuwenden wären und welche Quellen zur Rechtsfindung – zur Beurteilung neu entstehender Fragen also – anerkannt werden sollten. Aus diesen Gelehrtenzirkeln der ersten Jahrzehnte entwickelten sich die Rechtsschulen.

Die Rechtschulen unterscheiden sich in den Prinzipien der Normenfindung (al-fikh) als auch durch besondere Einzelregelungen (furu). Der Unterschied zwischen den Lehrrichtungen äußert sich dabei nicht nur im weltlichen Recht, sondern auch auf ritueller Ebene, so zum Beispiel beim Gebet und den Reinheitsbestimmungen.

Heute besteht die Tendenz, allgemein acht Rechtsschulen als rechtmäßig anzuerkennen:

  • vier sunnitische, nämlich die Hanafiyya, die Malikiyya, die Schafiiyya und die Hanbaliyya,
  • zwei schiitische, nämlich die Dschafariyya und die Zaidiyya
  • die Ibadiyya und
  • die Zahiriyya


Die Begründer der vier sunnitischen Rechtsschulen

  • Abu Hanifa (699 - 767 n.Chr.) - lebt in Kufa

  • Malik Ibn Anas (715 - 795 n.Chr.) - lebte in Medina

  • Mohammed asch-Schafii (767 - 820 n.Chr.) - lebte in Mekka und Medina - war Schüler von Malik Ibn Anas - lebte ab 810 in Bagdad - um 814 zog er nach Fustat

  • Ibn Hanbal (780 - 855 n.Chr.) - lebt in Bagdad


Die Ausbreitung der vier sunnitischen Rechtschulen

  • Die hanafitische Rechtsschule ist die liberalste aller Rechtsschulen und nach dem Juristen Abu Hanifa ibn Thabit (699-767 n.Chr.) benannt. Sie wurde aber von dessen Schülern Abu Yusuf (731- ca. 795) und Mohammed al-Hasan ash-Schaybani (749- ca. 805) als Rechtsschule der Abbasiden begründet.

    Abu Hanifa war wiederum Schüler des damals wohl bedeutendsten Juristen von Kufa, Hammad Abi-Sulayman (gest. 737).

    • Abu Hanifa lebt auch in Kufa. Dort hatte er nur einen begrenzten Zugang zu den Hadithen. Im Irak lebten auch nur wenig Gefährten Mohammeds, die Überlieferungen des Religionsgründer übermitteln konnten.

    • Abu Hanifa entschied sich aus diesem Grund zur Anwendung des Verstandes und der persönlichen Meinung, wenn kein direkter Bezug aus dem Koran, der Sunna und der Analogie zu finden war, um eine rechtliches Problem zu lösen.


    Diese Rechtsschule erkennt heute die vier von asch-Schafii definierten Rechtsquellen (Koran, Überlieferung, Konsens, Analogieschluss) an, darüber hinaus aber auch die persönliche Rechtsfindung der Juristen und die Suche nach einer angemessenen Lösung zum Besten der islamischen Gemeinschaft.

    Die hanafitische Rechtsschule heute vor allem auf dem Balkan, dem Kaukasus, Afghanistan, Pakistan, Turkestan, Zentralasien, Indien, China, Bangladesch und in der Türkei vertreten.


  • Die malikitische Rechtschule wurde Malik ibn Anas ibn Malik al-Abai (708-795 n.Chr.) begründet.

    • Malik Ibn-Anas lebte in Medina. Hier war die Sunna sehr lebendig und hier hatten sich die islamischen Verhaltensweisen herauskristallisiert.

    • Malik tradierte in seiner Rechtsfindung die ursprünglichen islamische Tradition.

    • Die malikitische Rechtsschule entstand in Medina als Gegenbewegung zum Wirken des Abu Hanifa in Kufa.

    • Das große Werk Maliks ist die "Muwatta", ein Kompendium der islamischen Lehre.


    Außer den vier von asch-Schafii definierten Rechtsquellen erkennen die Malikiten den Rechtsentscheid im Dienste der Wahrung des öffentlichen Interesses an.

    Die malikitische Rechtsschule fasste besonders in Nordafrika, in Spanien, Westafrika und Zentralafrika Fuß. Heute findet man die malikitische Rechtsschule außerdem in Kuwait und Bahrain.


  • Die schafiitische Rechtsschule wurde vom „Vater der Rechtswissenschaft“, dem vielleicht berühmtesten muslimischen Juristen überhaupt, Muhammad ibn Idris asch-Schafii (767-820 n.Chr.) gegründet.

    Er setzte durch, dass nun auch die „Sunna“, die Entscheidungen Mohammeds, in allen rechtlichen Fragen als göttlich inspiriert galt. Wo sich Koran und Überlieferung in Rechtsfragen widersprechen, ist – so asch-Schafii – der Überlieferung vor dem Koran Vorrang einzuräumen! Wenn also der Koran die Auspeitschung von Ehebrechern befiehlt, die Überlieferung aber die Steinigung, so gilt heute Scharia-Gelehrten das Gebot der Steinigung allgemein als verbindlich.

    Asch-Schafii definierte als maßgebliche Rechtsquellen den Koran, die Sunna (Gewohnheit Mohammeds), den Analogieschluss und den Konsens unter Rechtsgelehrten.

      Seine Werk sind:

    • Die "Risala" ("Sendschreiben"): Das Werk befasst sich mit den rechtlichen Aussagen des Korans, den historischen Berichten, die sich auf sie beziehen, und der Beweiskraft des Idschma und schafft Klarheit über die abrogierenden und abrogrierten Aussagen von Koran und prophetischer Sunna schafft.

    • Das "Kitab al-Umm" („Das grundlegende Werk“): Es ist eine Sammlung von Abhandlungen asch-Schafiis

    • Das "Kitab Ihtilaf al-hadith" ("Buch über das Widersprüchliche im Hadith")


    Die schafiitische Rechtsschule findet sich heute vor allem in Indonesien, in Ostafrika, Südarabien und Südostasien.


  • Die hanbalitische Rechtsschule geht auf Ahmad ibn Hanbal (780–855 n.Chr.) zurück, der unter anderem Schüler Muhammad ibn Idris asch-Schafiis und des Hanafiten Abu Yusuf war.

    • Ibn Hanbal stammte aus Bagdad und wirkte hauptsächlich dort.

    • Er war ein Asket und ein unerschütterlicher Kämpfer für einen eng verstandenen Islam.

    Die hanbalitische Rechtsschule trat prinzipiell für die alleinige Anerkennung von Koran und Überlieferung als Rechtsquellen ein und lehnte jede Form menschlicher Rechtsfindung ab. Die Methode des Analogieschlusses, also der eigenen Ansicht, lehnte er als gefährliche "Neuerung" ab. Er hielt sie für eine Anpassung an den Zeitgeist.

    • Ibn Hanbal war ein berühmte Traditionssammler und lehnte jede Kritik an den Traditionan ab, obwohl diese teilweise recht anstößige Aussagen enthielten. Er erstellt eine sehr umfrangreiche Hadithensammlung, den Musnad.

    • Ibn Hanbal vertrat eine strenge Vorherbestimmungslehre. Alles Geschehen sei von Allah bewirkt, das Gute und das Böse, die Gerechtigkeit und die Sünde. Ob jemand in die Hölle oder ins Pradiese kommt, entscheidet allein Allah. Deshalb akzeptierte Ibn Hanbal auch sündhafte muslimische Führer und forderte, ihnen zu gehorchen.

    • Er lehnte auch alles kritische Nachdenken ab, denn er sah darin die einzige Möglichkeit, die Einheit der muslimischen Umma zu bewahren.


    Der Einfluss der hanbalitischen Rechtsschule scheint bis ins 18. Jahrhundert nicht groß gewesen zu sein, bis der Hanbalit Mohammed Ibn-Abd al-Wahhab (gest. 1792) mit der hanbalitischen Theologie die „wahhabitische Bewegung“ ins Leben rief. Er verhalf dadurch dieser Rechtsschule in Afrika, Ägypten und Indien, vor allem jedoch auf der Arabischen Halbinsel zu großem Einfluss. Heute ist die hanbalitische Rechtsschule vor allem in Saudi-Arabien, Katar und den VAE verbreitet.

    Mit 5% ist sie die kleinste der islamischen Rechtsschulen und gleichzeitig die konservativste.


Beispiele aus den verschiedenen Rechtsschulen



Die Ausbreitung der zwei schiitischen Rechtsschulen

  • Die Dschafariyya-Rechtschule gilt als die Rechtsschule der Zwölfer-Schiiten und ist entsprechend an deren Verbreitungsgebiete gekoppelt. Sie ist die älteste der noch befolgten Rechtsschulen des Islam.

    Die neuzeitliche Strömung der Wahhabiten in Saudiarabien (Hanbaliten) lehnen allerdings den Glauben dieser Anhänger, wie auch alle anderen Formen des schiitischen Islams, als nicht orthodox ab.


  • Die Zaidiyya-Rechtsschule ist heute allein im nördlichen Jemen verbreitet.




Die Ausbreitung der zwei anderen Rechtsschulen

  • Die Ibadiyya-Rechtschule ist die Staats-Rechtsschule in Oman und hat außerdem Anhänger in verschiedenen Ländern Nordafrikas.

  • Die Zahiriyya-Rechtsschule hat heute keine regionale Basis mehr, ihre Lehren sind jedoch durch überlieferte Texte erschließbar.


Die geographische Ausbreitung der islamischen Rechtsschulen

Quellen:

Literatur:

Eberhard Troeger, Der Islam und die Gewalt, Giessen: Brunnen, 2016



Internet:

www.orientdienst.de

Wikipedia

[PDF] Einführung in das islamische Recht (c) Uni Heidelberg

[PDF] Rechtschulen

[PDF] Islamisches Rechts im Wandel

[PDF] Das blinde Befolgen von Rechtsschulen

[PDF] Der Status des Embryos im Islam

[PDF] Familie und Recht im Islam



| zum Textbeginn |


URL: http://www.efg-hohenstaufenstr.de/downloads/texte/is07_rechtsschulen.html
Ins Netz gesetzt am 10.07.2016; letzte Änderung: 13.10.2017

Home | Links | Downloads | Webmaster